Neue Gedächtnisstätte anlegen.
Sie wollen eine Gedächtnisstätte für einen Verstorbenen anlegen. Informieren Sie sich darüber in der „Hilfe“.

Service

Jede Gedächtnisstätte ist mit folgenden Serviceleistungen verbunden:

  1. Die Einpflegung der Gedächtnisstätte erfolgt auf Dauer.
  2. Nachträgliche Textänderungen durch Friedparks.de sind möglich.
  3. Nächträgliche Einpflegung oder Änderung eines Fotos sind durch Friedparks.de möglich.
  4. Die verstorbene Person erhält am Geburtstag einen virtuellen Blumenstrauß und wird für 24 Stunden in die Gedenkhalle „Friedparks-Geburtstage“ aufgenommen.
  5. Die verstorbene Person erhält am Todestag ein Grablicht und wird für 24 Stunden in die Gedenkhalle „Friedpark-Todestage“ aufgenommen.
  6. Hinterbliebene erhalten am Geburtstag des Verstorbenen eine e-Mail von Friedparks.de (kann auf Wunsch unterbunden werden).
  7. Hinterbliebene erhalten am Todestag des Verstorbenen eine e-Mail von Friedparks.de (kann auf Wunsch unterbunden werden).
  8. „Aussergewöhnliche Menschen“ erhalten eine zusätzliche Gedächtnis- stätte in dieser Gedenkhalle.


Kosten

Es entstehen einmalig folgende Kosten:
  1. Einrichtung der Gedächtnisstätte: 59 €.
  2. Zusätzliche Aufnahme in die Gedenkhalle
    „Aussergewöhnliche Menschen“: 49 €.
  3. Nachträglicher Austausch eines Fotos: 15 €
  4. Nachträgliche Textänderungen/Ergänzungen: 15 €.

Nach Eingang der Bestellung haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Anruf, Fax bzw. Email-Mitteilung reichen.

Noch Fragen hierzu? Service@Friedparks.de