Neue Gedächtnisstätte anlegen.
Sie wollen eine Gedächtnisstätte für einen Verstorbenen anlegen.
Informieren Sie sich darüber in der „Hilfe“.
Service
Jede Gedächtnisstätte ist mit folgenden Serviceleistungen verbunden:
- Die Einpflegung der Gedächtnisstätte erfolgt auf Dauer.
- Nachträgliche Textänderungen durch Friedparks.de sind möglich.
- Nächträgliche Einpflegung oder Änderung eines Fotos sind
durch Friedparks.de möglich.
- Die verstorbene Person erhält am Geburtstag einen virtuellen
Blumenstrauß und wird für 24 Stunden in die Gedenkhalle
„Friedparks-Geburtstage“ aufgenommen.
- Die verstorbene Person erhält am Todestag ein Grablicht und
wird für 24 Stunden in die Gedenkhalle „Friedpark-Todestage“
aufgenommen.
- Hinterbliebene erhalten am Geburtstag des Verstorbenen eine
e-Mail von Friedparks.de (kann auf Wunsch unterbunden werden).
- Hinterbliebene erhalten am Todestag des Verstorbenen eine
e-Mail von Friedparks.de (kann auf Wunsch unterbunden werden).
- „Aussergewöhnliche Menschen“ erhalten eine zusätzliche Gedächtnis-
stätte in dieser Gedenkhalle.
Kosten
Es entstehen einmalig folgende Kosten:
- Einrichtung der Gedächtnisstätte: 59 €.
- Zusätzliche Aufnahme in die Gedenkhalle
„Aussergewöhnliche Menschen“:
49 €.
- Nachträglicher Austausch eines Fotos: 15 €
- Nachträgliche Textänderungen/Ergänzungen: 15 €.
Nach Eingang der Bestellung haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Anruf, Fax bzw. Email-Mitteilung reichen.
Noch Fragen hierzu? Service@Friedparks.de